Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass für digitale Publikationen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gelten soll. #Epapers, #Ebooks, Periodika und ihre analogen Stellvertreter werden damit fortan steuerlich gleich behandelt. https://t.co/YDJYEtERqR
— t3n Magazin (@t3n) July 31, 2019
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August 01, 2019 at 08:48PM
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